Ihr Mann für wirklich alle Zahlen
Nicht jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, nach dem § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes als selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zu arbeiten, besitzt automatisch dieselbe Kompetenz. Denn neben einer kaufmännischen Ausbildung sind lediglich drei Jahre Berufspraxis in der Buchhaltung Voraussetzung dafür. Genug um alles „draufzuhaben“? Nicht, wenn Sie mich fragen.
In den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit habe ich die Facetten und Anforderungen des Berufs in allen Details praktisch kennengelernt und verantwortlich bearbeitet.
Mein Werdegang:
> Lehre Industriekaufmann (Abschluss Kaufmannsgehilfenbrief)
> 45 Jahre Tätigkeit in der Buchhaltung verschiedener Unternehmen, darunter 30 Jahre als Financial Analyst in amerikanischen und deutschen Unternehmen.
Meine Erfahrungsbereiche als Angestellter:
- Finanzbuchhaltung und Controlling
- Debitorenbuchhaltung
- Kreditorenbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Reisekostenbuchhaltung
- Rückstellungen
- Bankbuchhaltung
- Budgetierung
- Planung
- Reporting
- Konsolidierung
- Jahresabschlüsse (HGB und US)
> Laufende Fortbildungen und Zusatzqualifikationen
> Große Erfahrung in SAP Anwendung und Customizing als Key-User
> Sehr gute Englischkenntnisse (Fachvokabular, verhandlungssicher)